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   BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68   

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https://dejure.org/1970,2359
BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68 (https://dejure.org/1970,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1970 - I C 2.68 (https://dejure.org/1970,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1970 - I C 2.68 (https://dejure.org/1970,2359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Einbürgerung vertriebener Volksdeutscher - Begriff des Streitgegenstandes - Bestehen des Zustandes der Vertreibung bei Aufnahme in die Bundesrepublik - Entstehung der Gefahr einer Doppelstaatlichkeit bei Einbürgerung - Eigenschaft als Deutscher ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1970, 711
  • JR 1971, 78
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63

    Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland - Bestehen eines Rechtsanspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68
    Ein Anspruch aus § 8 des 1. StARegG scheidet aus, weil die Vorschrift nur auf diejenigen deutschen Volkszugehörigen anzuwenden ist, die ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland vor der Vertreibung aus ihrer Heimat genommen haben (BVerwGE 8, 175 [178]; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [DÖV 1966, 240]).

    Daß der Kläger den Antrag vom Inland aus gestellt hat, ist unschädlich (Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [a.a.O.]).

    Zur Frage des behördlichen Ermessens nach § 9 Abs. 1 des 1. StARegG hat der erkennende Senat wiederholt grundsätzlich dahin Stellung genommen, daß bei den de jure oder de facto staatenlosen Volksdeutschen nicht, wie bei der allgemeinen Einbürgerung, auf ein positives Interesse des Staates an der Einbürgerung abzustellen, sondern zu prüfen ist, ob staatliche Interessen der Einbürgerung entgegenstehen (Urteil vom 3. Oktober 1961 - BVerwG I C 13.61 - [Buchholz 132.0 § 9 Nr. 1]; Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 4.62 - [BVerwGE 20, 155 = DÖV 1965, 281 = DVBl. 1965, 480 = MDR 1965, 411]; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68
    Zur Frage des Ermessens bei Einbürgerung auf Grund des § 9 Abs. 1 des 1. StARegG nach vorangegangenem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (Ergänzung zu BVerwGE 20, 155).

    Zur Frage des behördlichen Ermessens nach § 9 Abs. 1 des 1. StARegG hat der erkennende Senat wiederholt grundsätzlich dahin Stellung genommen, daß bei den de jure oder de facto staatenlosen Volksdeutschen nicht, wie bei der allgemeinen Einbürgerung, auf ein positives Interesse des Staates an der Einbürgerung abzustellen, sondern zu prüfen ist, ob staatliche Interessen der Einbürgerung entgegenstehen (Urteil vom 3. Oktober 1961 - BVerwG I C 13.61 - [Buchholz 132.0 § 9 Nr. 1]; Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 4.62 - [BVerwGE 20, 155 = DÖV 1965, 281 = DVBl. 1965, 480 = MDR 1965, 411]; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [a.a.O.]).

    Sollte die Behörde nach Abwägung auch aller weiteren Umstände insoweit zu einem dem Kläger günstigen Ergebnis kommen, würde sie weiter zu prüfen haben, ob staatliche Interessen, wie sie in BVerwGE 20, 155 (159) [BVerwG 14.01.1965 - I C 4/62] näher dargelegt sind, seiner Einbürgerung entgegenstehen.

  • BVerwG, 19.04.1966 - I C 88.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68
    In dem Verwaltungsrechtsstreit darüber entschied der erkennende Senat mit Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 88.64 - abschließend, das Berufungsgericht sei ohne Rechtsverletzung zu der Ansicht gelangt, daß sich der Kläger bei seiner Übersiedlung nach Deutschland nicht mehr im Zustand der Vertreibung befunden habe.

    Auf § 6 des 1. StARegG kann sich der Kläger nach dem rechtskräftigen Urteil in seinem Vorprozeß - BVerwG I C 88.64 - nicht berufen.

  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68
    Der ihm 1962 erteilte Vertriebenenausweis A bindet gemäß § 15 Abs. 5 BVFG auch die Staatsangehörigkeitsbehörden (Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG I C 20.66 - [BVerwGE 34, 90 = DÖV 1970, 65 = NJW 1970, 162]).
  • BVerwG, 23.02.1959 - I C 120.57
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68
    Ein Anspruch aus § 8 des 1. StARegG scheidet aus, weil die Vorschrift nur auf diejenigen deutschen Volkszugehörigen anzuwenden ist, die ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland vor der Vertreibung aus ihrer Heimat genommen haben (BVerwGE 8, 175 [178]; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [DÖV 1966, 240]).
  • BVerwG, 03.10.1961 - I C 13.61
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68
    Zur Frage des behördlichen Ermessens nach § 9 Abs. 1 des 1. StARegG hat der erkennende Senat wiederholt grundsätzlich dahin Stellung genommen, daß bei den de jure oder de facto staatenlosen Volksdeutschen nicht, wie bei der allgemeinen Einbürgerung, auf ein positives Interesse des Staates an der Einbürgerung abzustellen, sondern zu prüfen ist, ob staatliche Interessen der Einbürgerung entgegenstehen (Urteil vom 3. Oktober 1961 - BVerwG I C 13.61 - [Buchholz 132.0 § 9 Nr. 1]; Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 4.62 - [BVerwGE 20, 155 = DÖV 1965, 281 = DVBl. 1965, 480 = MDR 1965, 411]; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden

    Ziel des zu Art. 116 Abs. 1 GG ergangenen Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes ist die Bereinigung kriegs- und kriegsfolgenbedingt offener staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen für deutsche Volkszugehörige, die den staatlichen Schutz ihres Heimatstaats verloren haben; das Schicksal der Betroffenen soll in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteile vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).

    Für die Ermessenseinbürgerung nach § 9 Abs. 1 1. StARegG ist erheblich, ob der Antragsteller de jure oder de facto staatenlos oder in den Staatsverband, dessen Staatsbürger er geworden ist, eingegliedert ist (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

    Das Wohlwollensgebot entfaltet dann keine Wirkung mehr, wenn der Betroffene eine neue Staatsbürgerschaft erwirbt und die neue Staatsbürgerschaft zu einer Eingliederung in den aufnehmenden Staat geführt hat, die als Regelung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Schicksals im Sinne des 1. StARegG angesehen werden kann; erfüllen sich weitere Erwartungen des im Ausland Eingebürgerten nicht und wünscht er dann, in der Bundesrepublik aufgenommen zu werden, so muß er sich auf den allgemeinen Weg der Einbürgerung weisen lassen (Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79

    Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger -

    Darum geht es in dem auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde gerichteten Verfahren des Klägers nicht (BVerwGE 34, 90 [92]; 35, 316 [318]; Urteile vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - [Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 4]).
  • BVerwG, 02.04.1979 - 1 ER 204.79

    Rechtsmittel

    Die Rüge der Klägerin, der angefochtene Beschluß Weiche von den Urteilendes erkennenden Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - (BVerwGE 20, 155) undvom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - (DÖV 1970, 711) ab, kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil das Berufungsgericht bezüglich der Anwendung der Grundsätze dieser Entscheidungen an das rechtskräftige Bescheidungsurteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Dezember 1973 gebunden war, das in dem Vorprozeß der Parteien über den gleichen Streitgegenstand ergangen ist.

    Die Klägerin irrt, wenn sie annimmt, daß dasUrteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - (DÖV 1970, 711) insoweit für sie günstigere Grundsätze aufgestellt habe als dasUrteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - (BVerwGE 20, 155).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1993 - 13 S 2667/92

    (Ausschluß des Einbürgerungsanspruchs eines Volksdeutschen nach StAngRegG § 9 Abs

    Der Schutzgedanke hat damit zurückzustehen, denn der Erwerb der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Amerika hat bei ihm ex ante betrachtet - und nur dies ist maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.6.1970, DÖV 1970, 711, 712) - zu einer endgültigen Eingliederung in die Vereinigten Staaten von Amerika geführt.
  • OLG Celle, 24.01.1984 - 1 Ss 367/83
    Damit nähert sich der Senat zu diesem Punkte der fast einhelligen Meinung in der Literatur, die sich auch mit den Entscheidungen des OLG Hamburg NJW 1970, 1387 und des BayObLGSt 1970, 123 =JR 1971, 78 deckt (vgl. dazu auch Meyer in Erbs-Kohlhas, Anm. 5 c zu § 371 AO m.w. Nachw. und Franzen-Gast-Samson, Steuerstrafrecht, 2. Aufl., 1978 Rdn. 120 zu § 371 AO ).
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